Bußgeldkatalog und Punktereform
Im Mai 2014 hat der Gesetzgeber unter dem Stichwort „Punktereform“ eine umfangreiche Veränderung im Flensburger Punktesystem durchgeführt. Der Gesetzgeber hat damit einhergehend den Bußgeldkatalog aktualisiert. Im Bußgeldkatalog ist für die verschiedenen Vergehen im Straßenverkehr festgelegt, welche Bußgelder anfallen, ob Punkte oder sogar ein Fahrverbot zu erwarten sind.
Die Themen des Bußgeldkatalogs reichen dabei von Geschwindigkeitsüberschreitungen über Überholverstößen bis hin zu Abstandsvergehen. Auf bussgeldkatalog.org können Interessierte die verschiedenen Bußgeldtabellen einsehen, um festzustellen, welche Sanktionen bei welchen Verstößen gegen die Verkehrsregeln drohen.
Was ist neu nach der Punktereform?
Umrechnung der Punkte
Mit der Punktereform änderte sich für Kontoinhaber in Flensburg der Punktestand. Die Punkte wurden gemäß einer Umrechnungstabelle in das neue System überführt. Nicht berücksichtigt wurden hierbei jedoch jene Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche nach dem neuen System keine Punkte mehr nach sich ziehen. Diese hatten keinen Einfluss auf den neuen Punktestand – sie sind verfallen.
Sobald ein Verkehrsteilnehmer 4 Punkte auf seinem Konto versammelt hat, erhält er eine Ermahnung vom KBA (Kraftfahrtsbundesamt). Zu diesem Zeitpunkt hat er noch die Möglichkeit, einen Punkt in einem Fahreignungsseminar abzubauen. Bei 6 Punkten verschickt das KBA schließlich eine Verwarnung, und ein Abbau der Punkte in einem Fahreignungsseminar ist nicht mehr möglich. Sobald 8 Punkte erreicht sind, findet der Führerscheinentzug statt.
Wann werden die Punkte getilgt?
Abhängig von der Schwere des begangenen Delikts verfallen (Tilgung) die Punkte nach einer Tilgungfrist von 2,5 bis 10 Jahren. Die Punkte werden auch getilgt, wenn während des Tilgungszeitraums weitere Punkte dazukommen.